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Rund um den Arbeitsvertrag
In unserer täglichen Arbeit, begegnen uns häufig Fragen zum Arbeitsvertrag. Wir haben das zum Anlass genommen, dieses Thema in einem Artikel zu erläutern und die Fragen, die uns am häufigsten begegnen zu beantworten.

Was genau ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Er wird geschlossen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bietet Arbeit an und der Arbeitnehmer bietet an, diese Aufgaben zu erledigen. Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen um spätere Streitigkeiten zu verhindern.

Was wird in einem Arbeitsvertrag geregelt?

Es werden geregelt, die Arbeitszeiten, der Arbeitslohn, der Urlaubsanspruch, der Eintritt ins Unternehmen, das konkrete Aufgabengebiet, der Einsatzort, die länge der Probezeit sowie die Kündigungsfristen.

Wir haben im Unternehmen Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen gelten? der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen?

Betriebsvereinbarungen stehen über dem Arbeitsvertrag.

Bei den Gesetzten besteht  folgende Hierarchie:

Europarecht
Grundgesetz
Gesetzte und Verordnungen
Tarifverträge
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Arbeitsvertrag
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Ich habe seit Jahren einen bestehenden Arbeitsvertrag, jetzt möchte mein Arbeitgeber mir einen neuen Arbeitsvertrag geben, mit für mich erheblichen Änderungen. Muss ich den neuen vertrag annehmen?

Der Arbeitgeber kann euch einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Bedingungen anbieten, annehmen müsst ihr diesen allerdings nicht. Ihr könnt den Vertrag auch ablehnen. Möchte der Arbeitgeber die geänderten Bedingungen trotzdem umsetzten, muss er euch eine Änderungskündigung aussprechen. Das bedeutet, der Arbeitgeber kündigt nicht das Arbeitsverhältnis an sich sondern nur die Dinge, die er ändern möchte.

Hier ein Beispiel

Du bist langjähriger Arbeitnehmer in einem Betrieb und verfügst über weitreichende und extrem wichtige Fachkenntnisse für das Unternehmen. In deinem bestehenden Arbeitsvertrag wurde eine Kündigungsfrist mit 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.  In dem Unternehmen ist es in den letzten Monaten vermehrt zu Eigen Kündigungen von langjährigen Mitarbeitern gekommen, die ebenfalls alle mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende das Unternehmen verlassen haben. Eine umfangreiche Übergabe der Aufgaben an Kollegen war nur bedingt möglich. Aus diesem Grund, hat sich der Arbeitgeber dazu entschieden, mehreren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge zu geben mit verlängerten Kündigungsfristen 3 Monate zum Quartalsende. Du möchtest den neuen Arbeitsvertrag nicht annehmen, da es sich bei den Änderungen aus deiner Sicht um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen handelt und lehnst den neuen Vertrag gegenüber deinem Arbeitgeber ab. Dein Arbeitgeber möchte die Änderungen trotzdem umsetzten und spricht dir eine Änderungskündigung bezüglich der bisherigen Kündigungsfrist aus. Wie bei jeder Kündigung durch den Arbeitgeber hast du jetzt die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun. Unser Rat, wendet Euch an einen Arbeitsrechtsanwalt und lasst Euch bei der Klage unterstützen.


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