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Abmahnung – Teil 1
Abmahnung Teil 1
Abmahnung Teil I

Was ist eine Abmahnung
Eine Abmahnung hat eine Warnfunktion. Über die Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen, welches nicht akzeptiert wird und den Regelungen aus dem Arbeitsvertrag widerspricht.

Die Abmahnung ist ein Hinweis darauf, dass das Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden wird. Sollte das Fehlverhalten nicht unterlassen werden, so wird eine Kündigung riskiert.

Wer kann eine Abmahnung Aussprechen?
Eine Abmahnung kann durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgen.

Ja richtig gelesen, auch ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber abmahnen (Hierzu werden wir in Kürze einen extra Artikel veröffentlichen).

Die Abmahnung durch den Arbeitgeber, kann durch die Pflichtenübertragung auch vom direkten Vorgesetzten ausgesprochen werden.

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Wie viele Abmahnungen sind nötig bis zur Kündigung?
Eine häufige Aussage hierzu ist, dass drei Abmahnungen notwendig sind, damit der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Das ist so aber nicht richtig!

Wie viele Abmahnungen es braucht, bis die Kündigung ausgesprochen wird, hängt davon ab, um welches Fehlverhalten es sich handelt das abgemahnt wird.

Haben wir also den Fall, dass ein Arbeitnehmer ständig zu spät zum Dienst erscheint und diese Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert, so kann auch schon nach der zweiten Abmahnung  eine Kündigung ausgesprochen werden.

Oder wenn z.B. ein Arbeitnehmer beim Diebstahl erwischt worden ist und dafür dann eine Abmahnung erhalten hat, so ist sicher der nächste Diebstahl dann nicht die zweite Abmahnung sondern eine fristlose Kündigung.

Wie viele Abmahnungen es braucht, bis eine Kündigung ausgesprochen wird, liegt also in dem Fehlverhalten und der Häufigkeit mit der dieses Fehlverhalten vorkommt.

Zeigt der Arbeitnehmer keine Einsicht, so folgt dann die Kündigung, dies kann auch schon nach der ersten Abmahnung der Fall sein.

Welche Anforderungen muss eine Abmahnung erfüllen?

Folgende Punkte sollten in einer Abmahnung aufgeführt werden:
  1. zunächst einmal sollte die genaue Darstellung/ Beschreibung des beanstandeten Fehlverhaltens erfolgen. Was genau ist wann vom Arbeitnehmer/ Arbeitgeber getan worden, dass die Abmahnung rechtfertigt. Die Angaben des Datums sowie der Uhrzeit des Fehlverhaltens sollten ebenfalls mit dokumentiert werden.
  2. Es sollte sehr genau beschrieben werden, welches Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen ist und ggfs aufgeführt werden, welche Pflichten nicht eingehalten wurde
  3. Die Androhung rechtlicher Schritte, wie z.B. “sollten sie weiterhin nicht Ihren Arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, so kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einer Kündigung”.
  4. Aus der Abmahnung sollte der eindeutige Empfänger hervorgehen und natürlich auch der eindeutige Absender.

Welche Form muss eine Abmahnung haben?
Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine mündlich erteilte Abmahnung rechtlich nur sehr schwer nachzuweisen sein wird. Deshalb sollte eine Abmahnung immer schriftlich erteilt werden.

Welche Fristen gelten für die Erteilung einer Abmahnung
Eine Abmahnung sollte grundsätzlich zeitnah nach bekanntwerden des Fehlverhaltens erfolgen. Eine festgeschriebene Frist, innerhalb welcher Zeit eine Abmahnung ausgesprochen werden muss gibt es aber nicht.

Das heißt im Klartext, eine Abmahnung kann auch dann noch ausgesprochen werden, wenn der Vorfall bereits längere Zeit zurückliegt.

Wann verjährt eine Abmahnung?
Bei einer zu Recht erteilten Abmahnung gibt es keine Verjährungsfristen. Der Arbeitgeber darf diese Abmahnungen so lange er will in der Personalakte belassen. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht nicht.

Was tun, wenn die Abmahnung unrechtmäßig ist?
Als Arbeitnehmer habt ihr die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und den Arbeitgeber so aufzufordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Nur so kann verhindert werden, dass der Arbeitgeber die Abmahnung in einem späteren Kündigungsverfahren als Beweis hinzuzieht.

Hier empfehlen wir euch allerdings, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und Euch angemessen beraten zu lassen.

In unseren nächsten Artikeln Abmahnung Teil II und III geht es um Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen. Wir werden hier sowohl auf die Abmahnung durch den Arbeitgeber eingehen aber auch die Abmahnungsgründe für Abmahnungen durch Arbeitnehmer näher beleuchten. Denn wie wir ja schon in diesem Artikel kurz aufgezeigt haben, hat auch der Arbeitnehmer das Recht seinen Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsvertrag abzumahnen.

Euer Stark im Alltag Team
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