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Kann mein Chef meinen Urlaub ablehnen?
Wir kennen das ja, am Ende eines Jahres reichen alle Kolleginnen und Kollegen Ihren Urlaub für das nächste Jahr beim Vorgesetzten ein. Jeder will der Erste sein, damit der Urlaub auch auf jeden Fall so genehmigt wird, wie wir es uns wünschen. Und dann ein paar Tage später, die Enttäuschung, ich bekomme meinen Urlaub nicht zu der Zeit zu dem ich ihn gerne hätte!

Die Frage, die wir in unserem Job häufig gestellt bekommen ist, ob der Chef den Urlaub überhaupt ablehnen darf?

Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs, die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, also können wir ja erst einmal davon ausgehen, dass mein Urlaub so genehmigt werden müsste, wie ich ihn eingereicht habe, da ja meinen Wünschen entsprochen werden muss, so sagt es das Gesetz!

Aber Vorsicht, das Gesetz sagt auch, dass dringende betriebliche Gründe sowie Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen den Urlaubswünschn entgegenstehen können.

Was genau bedeutet das im Klartext?

Die Antwort lautet sowohl Ja als auch Nein!

  1. Ich möchte drei Wochen Urlaub in den Sommerferien nehmen, habe aber keine schulpflichtigen Kinder. Ein anderer Kollege hat schulpflichtige Kinder und möchte ebenfalls in diesen drei Wochen seinen Urlaub nehmen, somit ist er aus sozialen Gesichtspunkten bei der Urlaubs Legung vorzuziehen.

  2. Anders der Fall bei gleicher Situation, ich möchte in den Sommerferien Urlaub nehmen obwohl ich keine Kinder habe, mein Kollege möchte zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen und hat Kinder. Nun stellt sich aber folgender Sachverhalt ein, mein Lebensgefährte ist Lehrer und bei der Legung seines Urlaubs an die Schulferien gebunden. Was nun? Hier könnte man sich dahingehend einigen, dass einer der Kollegen die ersten drei Wochen nimmt und der Andere die letzten drei Wochen, denn mehr als drei Wochen Urlaub nehmen die meisten Arbeitnehmer nicht zusammenhängend.
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3. Wie verhält es sich aber, wenn dringende betriebliche Belange einem Urlaub entgegenstehen! Wir nehmen jetzt einfach einmal ein Beispiel, welches sich jetzt während der Corona Pandemie vermutlich in vielen Betrieben abspielen wird. Wir befinden uns in einem systemrelevanten Betrieb.  Beispielsweise bei einem Toilettenpapierhersteller. Zur Zeit ist aufgrund der hohen Nachfrage an Toilettenpapier, die Produktion ausgeweitet worden, es sind viele zusätzliche Leiharbeitskräfte zur Unterstützung in der Produktion eingesetzt. Ein Mitarbeiter (Maschineneinrichter/ produktionsrelevant) hat in den zwei Wochen um die Ostertage herum Urlaub eingereicht, kann der Vorgesetzte den Urlaub widerrufen? In diesem speziellen Fall wird er das tun können, da es dringende betriebliche Gründe gibt, aufgrund derer der Mitarbeiter im Betrieb gebraucht wird.

Eine Generallösung gibt es für keinen der beschriebenen Fälle. Hier hilft tatsächlich nur der Austausch miteinander um eine Lösung zu erzielen. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann wendet euch an ihn, er kann zur Lösungsfindung beitragen.

Habt Ihr Fragen zu diesem Artikel oder habt Ihr Themen, über die wir schreiben sollen, dann lasst uns doch gerne einen Kommentar da. Wir Antworten auf alle Kommentare.

Euer Stark im Alltag Team
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