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Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit
Darf ich ohne die Einwilligung meines Arbeitgebers einen Nebenjob annehmen?

Grundsätzlich sei gesagt, dass Nebenjobs erlaubt sind, hier gilt das Recht auf Berufsfreiheit nach § 12 des Grundgesetzes.
Was Du in deiner Freizeit machst ist Deine Privatsache und geht niemanden etwas an, auch nicht deinen Arbeitgeber. Ein generelles Verbot für eine Nebentätigkeit ist sogar unzulässig.

Aber Achtung:

Bitte achte darauf, was Du mit Deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag geregelt hast. Es kann sein, dass Dein Arbeitsvertrag eine Klausel erhält, die besagt, dass der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss und Du diese bei Ihm anzumelden hast. Sollte das der Fall sein, dann musst Du Dir den Nebenjob von Deinem Arbeitgeber genehmigen lassen, da Du sonst gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt.

Wenn Du die Nebentätigkeit in diesem Fall nicht bei deinem Arbeitgeber anmeldest, kann das zu einer Kündigung führen.

Was ist bei der Ausübung eines Nebenjobs zu beachten?

Wenn Du in mehreren Jobs tätig bist (hierzu zählen auch Ehrenämter), dann darf das nicht dazu führen, dass gesetzliche Bestimmungen, Regelungen in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen nicht mehr eingehalten werden. Bitte beachte auch, dass wenn Du mehrere Nebenjobs ausübst, die Summe Deiner Einkünfte aus diesen Nebenjobs 450€ monatlich nicht überschreiten darf.

Ein Beispiel:

Du bist tagsüber in deinem Hauptjob als Assistentin tätig, Deine Arbeitszeit geht hier von 8:00 bis 16:00, somit hast Du in diesem Job abzüglich einer halben Stunde Pause bereits eine Arbeitszeit von 7,5 Stunden abgeleistet. Du hast einen Nebenjob angenommen im Kino, an der Kinokasse. Der Arbeitsbeginn ist am selben Tag um 17:00 und endet um 23:00. Somit hättest Du dann an diesem Tag eine Gesamtarbeitszeit von 13,5 Stunden abgeleistet. Das wäre dann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz §14. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden exklusive Pausen nicht überschreiten.

Aber es geht noch weiter, am nächsten Tag ist Dein regulärer Arbeitsbeginn in deinem Assistenzjob wieder um 8:00. Da Du aber am Vorabend bis 23:00 im Kino gearbeitet hast, darfst Du auf Grund der gesetzlichen Ruhezeiten (11 Stunden zwischen Arbeitsende am Vortag und dem nächsten Arbeitsbeginn am Folgetag) erst wieder um 10:00 am nächsten Tag starten und nicht um 8:00. In diesem Fall würde dein Nebenjob mit den gesetzlichen Vorgaben kollidieren.

Es gilt also, immer die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, dann steht einem Nebenjob oder mehreren Nebenjobs nichts im Wege.
Auch darf es nicht vorkommen, dass Du aufgrund Deines Nebenjobs Deinen Hauptjob vernachlässigst und Deinen Pflichten aus diesem Arbeitsverhältnis nicht mehr ordnungsgemäß nachkommst. Grundsätzlich gilt, der Hauptjob geht vor.

Euer Stark im Alltag Team

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