"Stark im Alltag" ist der Blog über Themen, die Dich im Alltag stark machen!
Direkt zum Seiteninhalt
Darf mein Chef mir vorschreiben, welche Kleidung ich zu tragen habe?
Arbeitskleidung
Diese Frage hören wir in den Betrieben immer häufiger. Wie ist es bei Euch, schreibt Euer Arbeitgeber auch die Kleiderordnung vor?

In vielen Betrieben ordnen Arbeitgeber an, dass bestimmte Kleidung getragen werden muss, wie z.B. in Produktionsbereichen, Laboren, aber auch in den Büroetagen wird immer häufiger eine Kleiderordnung vorgegeben. So möchten Unternehmer durch die Kleidung ein gemeinschaftliches Auftreten nach außen erzeugen, was ja auch erst einmal nicht negativ ist.

Aber wie viel Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers ist angemessen und vor allem zulässig?

Dadurch wie wir uns kleiden, welche Schuhe, Frisur oder welchen Schmuck wir tragen, wird unsere Persönlichkeit ausgedrückt. Greift jemand hier zu massiv ein, müssen wir uns verbiegen und fühlen uns im schlimmsten Fall nicht mehr wohl in unserer Haut “Wir sind nicht mehr wir selbst”, wenn wir unsere geliebten Turnschuhe und Jeans gegen ein enges Kostüm eintauschen müssen.

Wird bereits im Bewerbungsgespräch darauf hingewiesen, dass eine strenge Kleiderordnung vorgegeben wird, kann dass maßgeblich zur Jobentscheidung seitens des Bewerbers beitragen. Wer sich nicht Zwängen unterordnen möchte, der ist in einem solchen Unternehmen vermutlich auch nicht richtig.

Aber darf der Arbeitgeber in allen Arbeitsbereichen derart in mein Persönlichkeitsrecht eingreifen?

Er darf! Jedoch nicht immer und überall und in einem angemessenen Rahmen. Wenn Ihr in einem Bereich arbeitet, in dem Ihr Kundenkontakt habt, dann darf der Arbeitgeber verlangen, dass Ihr branchenübliche Kleidung tragt. So z.B. ein Bankangestellter mit Kundenkontakt, der in den meisten Fällen einen Anzug und ein Hemd wird tragen müssen. Er darf nicht in seiner Freizeitkleidung hinter dem Bankschalter stehen. Eine Mitarbeiterin am Empfang kann ebenfalls einer Kleiderordnung unterworfen sein. Die Empfangsdame wird zweifelsohne Kundenkontakt haben und präsentiert das Unternehmen. Sie ist der erste Eindruck, den der Kunde vom Unternehmen bekommt.

Der Arbeitgeber darf die Stilrichtung in seinem Unternehmen vorgeben?

Auch in bestimmten Bereichen wie z.B. Produktion und in Laboren, darf der Arbeitgeber das Tragen von Arbeitskleidung anordnen. In den gesetzlichen Laborrichtlinien wird meist sowieso schon vorgegeben, welche Kleidung getragen werden muss. Auch in Produktionen ist es sinnvoll Arbeitskleidung zu tragen, auch aus Arbeitssicherheitsgründen. In dem Fall wird auch von Schutzkleidung gesprochen.

Mitarbeiter, die als Büroangestellte keinen Kundenkontakt haben, sollten keiner bestimmten Kleiderordnung unterworfen werden. Wie immer gilt auch bei diesem Thema, ist ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, bestimmt dieser mit, wenn es um Vorgaben bezüglich der Arbeitskleidung geht. Der Betriebsrat hat grundsätzlich bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen (§ 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG). Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die lediglich dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.

Habt auch Ihr Erfahrungen zu diesem Thema gemacht, dann lasst uns gern einen Kommentar da. Wir sind gespannt, was Ihr zu berichten habt. Oder diskutiert mit uns in unserer Facebook Gruppe.

Euer Stark im Alltag Team

Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen.
0
Rezensionen
Zurück zum Seiteninhalt