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Kündigungsarten – Teil 1
Kündigung Teil 1
Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Es gibt verschiedene Kündigungsarten, welche das sind und wie Du dich gegen diese Kündigungen wehren kannst wollen wir Dir in den nächsten Artikel näher erläutern. Im dritten Artikel dieser Serie befassen wir uns nun mit der:

außerordentlichen (fristlosen) Kündigung

Bei dieser Kündigungsform (außerordentlichen Kündigung) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Eine solche verschärfte Kündigungsmöglichkeit ist natürlich nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wichtige Gründe liegen dann vor, wenn es dem Arbeitgeber oder  dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder des Beschäftigungsverhältnisses zu beenden. Zum Beispiel ist eine außerordentliche fristlose Kündigung zulässig, wenn der Arbeitgeber Dir über einen gewissen Zeitraum keinen Lohn mehr gezahlt hat oder wenn Du Tätigkeiten erbringen sollst, die Du laut deinem Arbeitsvertrag nicht schuldest.
Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgebers können zum Beispiel Diebstahl oder andere Straftaten sein, die dem Arbeitgeber geschädigt haben.

Wichtig hierbei, sowohl  der Arbeitgeber als auch  der Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen.

Du hast eine Kündigung erhalten, dann solltest Du dringend innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Such Dir bitte in diesem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht, der kann Dich dann bei der Klage unterstützen und Deine Belange vor Gericht vertreten.

Es gibt noch eine weitere Kündigungsart, die Änderungskündigung, lest hierzu bitte unseren Artikel rund um den Arbeitsvertrag.

Ihr Habt Fragen zu der außerordentlichen fristlosen Kündigung oder zur Änderungskündigung, dann schreibt uns gerne eine persönliche Nachricht.

Euer Stark im Alltag Team
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